Die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwaltes ist gesetzlich in der Rechtsanwaltsordnung normiert.
Sämtliche Informationen, die Sie uns im Rahmen unserer Tätigkeiten anvertrauen, unterliegen strengster Geheimhaltung und natürlich gilt dies nicht nur für uns Rechtsanwälte, sondern alle Mitarbeiter in unseren Kanzleien.
Dies ermöglicht ein offenes Gespräch!
Bei Interessenskollisionen lehnen wir einen neuen Vertretungsauftrag ab.
Doppelvertretungen sind gesetzlich ausgeschlossen.